Home FAQ
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist die Erstellung für Sie komplett kostenlos. In diesem Fall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den unabhängigen Kfz-Gutachter sowie für einen eventuellen Rechtsanwalt.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen kurzfristigen Termin vor Ort – egal ob zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz. Wir nehmen den Schaden präzise auf, sichern Beweise und kalkulieren die Reparaturkosten sowie den Marktwert Ihres Fahrzeugs.
Zeit ist Geld, besonders nach einem Unfall. In der Regel erhalten Sie Ihr professionelles Kfz-Gutachten bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Besichtigungstermin per E-Mail oder Post für eine schnelle Schadensregulierung.
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und rufen Sie gegebenenfalls die Polizei. Notieren Sie alle wichtigen Daten der Beteiligten. Kontaktieren Sie danach sofort einen unabhängigen Gutachter, um Ihre Ansprüche von Beginn an professionell zu sichern.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten.
Nein, in den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Bei einer Mitschuld kann es sein, dass die Kosten anteilig übernommen werden. Wir beraten Sie dazu individuell.
Ja. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst zu wählen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
Bei sogenannten Bagatellschäden (meist unter ca. 750–1000 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. In solchen Fällen beraten wir Sie vorab.
Nein. Sie werden vorab transparent über alle Schritte informiert.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall kann auch die Wertminderung Ihres Fahrzeugs geltend gemacht werden.
Ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, steht Ihnen in vielen Fällen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.